EU plant ETIAS-Start für 2024

Die Europäische Union wird im Jahr 2024 das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) einführen. Besucher aus Ländern wie den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Neuseeland – die bisher visumfrei nach Europa einreisen konnten – benötigen dann eine Genehmigung für die Einreise in 30 europäische Länder. Der genaue Termin für die Einführung von ETIAS steht noch nicht fest.

Ist ETIAS ein Visum?

ETIAS ist eine elektronische Genehmigung, kein Visum. Es soll helfen, Risiken zu erkennen, die von visumfreien Reisenden ausgehen können, z. B. Sicherheitsverstöße, irreguläre Migration oder ein hohes Epidemiepotenzial.

Wer braucht eine ETIAS-Genehmigung?

Eine ETIAS-Genehmigung wird benötigt, wenn…

  • der Reisende kein Staatsangehöriger der Europäischen Union ist.
  • der Reisende Bürger eines Landes ist, dessen Staatsangehörige derzeit kein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt in einem EU-Land benötigen.
  • der Reisende keine Aufenthaltsgenehmigung oder -karte besitzt, die von einem der europäischen Länder ausgestellt wurde, die ein ETIAS verlangen.

Einige Reisende können von der ETIAS-Pflicht befreit sein.

Wie sieht das ETIAS-Verfahren aus?

Im Rahmen des ETIAS-Verfahrens werden personenbezogene Daten, Informationen zu den Reisedokumenten (z. B. Nummer und Ablaufdatum des Reisepasses), die Namen der Eltern, Angaben zur Beschäftigung, das beabsichtigte Reiseziel, rechtliche Informationen und Angaben zur Familie in der EU erfasst.

Die ETIAS-Genehmigung wird elektronisch mit dem Reisepass des Reisenden verknüpft. Der Passinhaber darf in ein Mitgliedsland einreisen und durchreisen und sich dort bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten. Die Reisenden müssen den Grenzbeamten ihren Reisepass, die ETIAS-Dokumente und andere erforderliche Dokumente vorlegen. Die ETIAS-Genehmigung bedeutet nicht automatisch, dass ein Reisender in ein Land einreisen darf. Die Grenzbeamten treffen die endgültige Entscheidung über die Einreise.

Reisende müssen während ihres gesamten Aufenthalts über ein gültiges ETIAS verfügen. Ausreise und Rückreise sind erlaubt, solange die Reise 90 Tage innerhalb des 180-Tage-Fensters dauert. Die ETIAS-Reisegenehmigung ist bis zu drei Jahre gültig oder bis der Reisepass abläuft, je nachdem, was zuerst eintritt.

Wie kann ich ETIAS beantragen?

Die ETIAS-Anwendung wurde noch nicht eröffnet. Sobald ETIAS anläuft, können betroffene Reisende den Antrag auf der ETIAS-Website oder -App stellen. Die meisten Reisenden müssen mit einer Antragsgebühr rechnen (7 € oder 7,79 US$). Reisende aller Altersgruppen müssen ein ETIAS beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem BCD-Programmmanager. Sie können auch die offizielle Website der Regierung Ihres Landes oder die offizielle ETIAS-Website unter https://travel-europe.europa.eu/etias_en besuchen.

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