Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechte von Verbrauchern, die nach nicht angetretenen Flügen von den Airlines Geld zurückfordern. Sondergebühren bei Anträgen auf Erstattung soll es künftig nicht mehr geben.
Zudem verpflichtete der EuGH alle Fluglinien, den Anteil von Steuern, Gebühren und Zuschlägen im Flugpreis genau auszuweisen. Die Kosten dürfen ab sofort nicht mehr im Flugpreis versteckt sein.