EU: Handynutzung im „Flugmodus“ erlaubt

Innerhalb der EU dürfen Mobiltelefone und andere elektronische Geräte zukünftig auch während des Rollens sowie bei Start und Landung im „Flugmodus“ betrieben werden.

Innerhalb der EU dürfen Mobiltelefone und andere elektronische Geräte zukünftig auch während des Rollens sowie bei Start und Landung im „Flugmodus“ betrieben werden. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat am Montag die Leitlinien zur Benutzung tragbarer elektronischer Geräte wie Smartphones, Tablets und E-Reader an Bord von Flugzeugen aktualisiert.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass viele Fluggesellschaften schon in den nächsten Wochen die neuen Leitlinien umsetzen und ihre Betriebsvorschriften entsprechend anpassen werden. Für Passagiere gilt nach wie vor, dass sie die Sicherheitsanweisungen der Besatzung befolgen müssen. Sie dürfen elektronische Geräte also nur dann benutzen, wenn die Besatzung dies erlaubt hat.

Für die EU ist die Lockerung der Vorschriften ein erster Schritt. Der nächste soll bald folgen. Verkehrskommissar Siim Kallas hat die EASA aufgefordert, Anfang 2014 neue Leitlinien für die Benutzung elektronischer Geräte im Sendemodus vorzulegen.

Was bedeutet „Flugmodus“?
Im Flugmodus können die mobilen Endgeräte zwar benutzt werden, die Sende- und Empfangsfunktion ist aber abgeschaltet. 

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