Urteil: Gewerkschaft muss bei Flughafenstreik zahlen

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss die Gewerkschaft der Fluglotsen für ihren Streik am Frankfurter Flughafen im Jahr 2012 zahlen.

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss die Gewerkschaft der Fluglotsen für ihren Streik am Frankfurter Flughafen im Jahr 2012 zahlen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Gewerkschaft mit einigen Forderungen gegen die Friedenspflicht verstoßen hat.

Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob Gewerkschaften für Streikfolgen belangt werden können. Das BAG hatte 2015 entschieden, dass Gewerkschaften nicht für Folgekosten bei nicht direkt bestreikten Unternehmen haftbar gemacht werden können. Deshalb ist nur Schadensersatz an Fraport fällig, nicht aber an Lufthansa und Air Berlin.

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