Neu in der EU: Was ändert sich in Kroatien?

Seit dem 1. Juli ist Kroatien neues Mitglied der Europäischen Union. Was ändert sich bei Reisen in den 28. EU-Mitgliedsstaat? Und was bleibt wie bisher?

Seit dem 1. Juli ist Kroatien neues Mitglied der Europäischen Union. Was ändert sich bei Reisen in den 28. EU-Mitgliedsstaat? Und was bleibt wie bisher?

  • Für Flugreisende gilt ab sofort die EU-Fluggastrechteverordnung. Bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung beispielsweise wegen Überbuchung haben Reisende nun also Anspruch auf Entschädigung.
  • Bei der Einreise an kroatischen Flughäfen findet weiterhin eine Ausweiskontrolle statt. Auch an den Grenzen nach Slowenien und Ungarn wird es weiter Personenkontrollen geben.
  • Wichtig für alle, die mit dem Dienst- oder Mietwagen durch Kroatien reisen: Bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung können kroatische Bußgelder nun auch in Deutschland vollstreckt werden.
  • Fahrzeuge mit EU-Kennzeichen benötigen kein gesondertes D-Schild mehr.
  • Zum eigenen Gebrauch dürfen Lebens- und Genussmittel unbegrenzt ein- und ausgeführt werden.

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