Was müssen Geschäftsreisende tun, um Bettensteuer zu umgehen?

Geschäftsreisende müssen die so genannte Bettensteuer nicht zahlen. Aber was müssen sie tun, um in den Genuss der Steuererleichterung zu kommen?

In vielen deutschen Städten wird eine so genannte Bettensteuer auf Hotelübernachtungen erhoben. Geschäftsreisende müssen die Steuer nicht zahlen. Allerdings variiert das Prozedere zur Steuerbefreiung von Stadt zu Stadt.

Das Portal „Bettensteuer.de“ listet für jede Stadt die Höhe der Steuer auf und nennt die Kontaktdaten der Finanzbehörden. Außerdem finden Sie dort Informationen zur Befreiung von der Bettensteuer, darunter auch Vorlagen der benötigten Bescheinigungen.

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