Warnwesten ab 1. Juli Pflicht

Ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Kraftfahrzeug eine Warnweste nach europäischer Norm EN471 mitgeführt werden.

Ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Kraftfahrzeug eine Warnweste nach europäischer Norm EN471 mitgeführt werden. Diese Regelung gilt für alle in Deutschland zugelassenen PKW, LKW und Busse. Wer keine Warnweste dabei hat, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.

Schauen Sie vor der nächsten Fahrt mit dem Geschäfts- oder Mietwagen also lieber einmal nach, ob eine Warnweste vorhanden ist. Am besten bewahrt man sie übrigens so auf, dass sie im Ernstfall für den Fahrer schnell greifbar ist, also im Handschuhfach oder in einer anderen Ablage nahe des Fahrersitzes.

Beitrag teilen:

Stay in the know,
even on the go

Never want to miss a thing?

We'll get you the latest news, trends, insights and BCD news right in your inbox.