Seit dem 30. Juni 2018 werden bei internationalen Flügen in die USA Pulver im Handgepäck strengeren Kontrollen unterzogen.
Die US-Behörde Transportation Security Administration (TSA) empfiehlt Reisenden, nicht benötigte Pulver in Behältern mit mehr als 350 ml Fassungsvermögen (ca. eine Cola-Dose) nur im Aufgabegepäck mitzuführen. Pulverförmige Substanzen wie Babymilchpulver und Medizinprodukte (inkl. Proteinshakes) in geringen Mengen sowie Kremationsasche sind weiterhin an Bord erlaubt, müssen jedoch zuvor kontrolliert und identifiziert werden. Nicht identifizierbare Stoffe werden ggf. beschlagnahmt und entsorgt.
Zu den strenger kontrollierten Pulvern zählen:
- Proteinshakes
- Babypuder (Talkum)
- Trockenshampoo
- Mehl
- Zucker
- Gewürze
- Gemahlener Kaffee oder Tee
- Milchpulver
- Pulverförmige Kosmetika
Für Großbritannien, Australien und Neuseeland gelten seit kurzem ähnliche Regelungen. Die Obergrenze für Großbritannien liegt bei 340 Gramm.