Unterwegs im Stich gelassen?

Viele Geschäftsreisende fühlen sich von ihrem Arbeitgeber allein gelassen, wenn während der Reise Probleme auftreten. Dabei haben Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht. Wo sind die Lücken und was können Travel Manager dagegen tun?

Viele Geschäftsreisende fühlen sich von ihrem Arbeitgeber allein gelassen, wenn während der Reise Probleme auftreten. Dabei haben Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht. Wo sind die Lücken und was können Travel Manager dagegen tun?

45 Prozent der Geschäftsreisenden sind auf sich allein gestellt, wenn es vor Ort Krisen oder Probleme gibt. Ein professionelles Risiko-Management für Geschäftsreisen gibt es auch nur in der Hälfte der Unternehmen. Zu diesen Ergebnissen kam 2014 die Studie „Chefsache Business Travel“, eine Initiative von Travel Management Companies im Deutschen Reiseverband (DRV), an der sich auch BCD Travel beteiligt.

Damit setzen Unternehmen nicht nur ihre Mitarbeiter, sondern auch sich selbst unnötigen Risiken aus. Denn Arbeitgeber sind zur Fürsorge gegenüber ihren Beschäftigten verpflichtet. Das heißt, sie müssen in ausreichendem Maße dafür Sorge tragen, dass der Mitarbeiter vor möglichen Gefahren, die im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit auftreten können, geschützt ist. Diese Pflicht besteht auch auf Geschäftsreisen: Laut §§241 Abs. 2 BGB und 618 BGB muss der Arbeitgeber die Risiken einer Geschäftsreise seiner Mitarbeiter absichern.

Verständlicherweise ist auch den Reisenden ihre eigene Sicherheit während der Geschäftsreise wichtiger als ein schickes Hotel oder niedrige Kosten. Spätestens an dieser Stelle sollten Unternehmen und Travel Manager aufhorchen, denn für sieben von zehn Geschäftsreisenden wird ein Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver, wenn es seine Mitarbeiter auf Geschäftsreise umfassend unterstützt.

Risikomanagement auf Geschäftsreise
Es muss nicht erst zu Erdbeben, Vulkanausbrüchen oder politischen Unruhen kommen, damit ein Risikomanagement greift. Travel Manager müssen tagtäglich auf Situationen reagieren, die weniger spektakulär sind und dennoch für Reisende und Unternehmen eine Gefahr darstellen. Das geht bei einem verpassten Anschlussflug los und hört beim Bahnstreik noch lange nicht auf. Diese Risiken zu kennen und schon im Vorfeld einzuplanen, erspart im Ernstfall viel Zeit und Ärger.

Welche Maßnahmen sind wichtig?
Um Reisende vor möglichen Risiken während einer Geschäftsreise zu bewahren, sind vor allem zwei Punkte wichtig: Information und Kommunikation. Stellen Sie Ihren Reisenden aktiv aktuelle Informationen über die jeweilige Destination zur Verfügung. Und stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Reisenden jederzeit erreichen können. Dafür müssen Sie wissen, wo sich Ihr Mitarbeiter aufhält und – so banal es klingt – sie müssen seine Mobilnummer kennen.

Laut „Chefsache Business Travel“ haben die Unternehmen, die bereits ein professionelles Risikomanagement betreiben, an erster Stelle die folgenden drei Maßnahmen umgesetzt:

1. Ein jederzeit erreichbarer Ansprechpartner für den Ernstfall (90 %)
2. Informationsbereitstellung vor der Reise (85 %)
3. Rückholpläne bei Erkrankungen (85 %)

Das klingt zunächst mal gar nicht so sensationell. Und genau das ist auch der Schlüssel für einen gelungenen Start ins Travel Risk Management: Starten Sie mit einigen wenigen Maßnahmen, die Ihnen und Ihren Mitarbeitern Sicherheit geben. Mit einem flexiblen Risiko-Management gehen Sie genau auf den Bedarf Ihres Unternehmens und Ihrer Reisenden ein – ganz gleich, wie groß Ihr Unternehmen ist oder um welche Risiken es sich handelt. So schützen Sie Ihre Reisenden, Ihr Budget und den guten Ruf Ihres Unternehmens.

Travel Risk Management von BCD Travel
Wir unterstützen Sie gern bei der Einführung eines Risiko-Managements für Geschäftsreisen. Ob Sie einzelne Bestandteile oder die gesamte Travel Risk Management Lösung von BCD Travel einsetzen, bestimmen Sie. In jedem Fall sorgen Sie aber dafür, dass Sie Ihre Fürsorgepflicht erfüllen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei BCD Travel.

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Die Aussagen auf dieser Seite dienen ausschließlich der Information. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen die Abstimmung mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrem Rechtsanwalt.

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