Reisekostenabrechnung: Was ist neu?

Schon im Februar wurde eine Reform des Reisekostenrechts beschlossen. Klar ist: Zum 1. Januar 2014 ändert sich Einiges.

Schon im Februar wurde eine Reform des Reisekostenrechts beschlossen. Klar ist: Zum 1. Januar 2014 ändert sich Einiges. Aber was bedeutet das konkret? Die Reiserichtlinie der Unternehmen muss überarbeitet werden, Reisende müssen geschult werden. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Zwei Verpflegungspauschalen

Innerhalb Deutschlands gibt es künftig nur noch zwei Pauschalbeträge für den Verpflegungsmehraufwand. 12 Euro gibt es bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden sowie an den An- und Abreisetagen. Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden beträgt die Pauschale 24 Euro.

Erste Tätigkeitsstätte

Diese Änderung betrifft vor allem Arbeitnehmer, die an verschiedenen Einsatzorten tätig sind. Die bisherige „regelmäßige Arbeitsstätte“ ist nicht mehr relevant. Vom Arbeitgeber oder vom Finanzamt wird künftig die sogenannte „erste Tätigkeitsstätte“ festgelegt und nur für diese wird die Pendlerpauschale angesetzt. Wer einen Dienstwagen fährt, muss nur noch die einfache Fahrt zur „ersten Tätigkeitsstätte“ versteuern. Fahrten zu allen anderen Einsatzorten gelten als Dienstfahrten, die nicht besteuert werden.

Unterkunft und doppelte Haushaltsführung

Muss der Arbeitnehmer auswärts übernachten, sind die tatsächlichen Übernachtungskosten für Hotel oder Mietwohnung vier Jahre lang uneingeschränkt als Werbungskosten anzusetzen. Erst danach kommt das Prinzip der doppelten Haushaltsführung zum Tragen. Auch hier werden künftig die tatsächlichen Kosten angesetzt, allerdings gilt ein Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat.

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