Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Flugpassagiere auch in außergewöhnlichen Umständen – wie dem Ausbruch des isländischen Vulkans im April 2010 – ein Recht auf Erstattung der Hotel- und Verpflegungskosten haben. Wird der gebuchte Flug annulliert und besteht keine Möglichkeit zur Weiterreise, muss die Fluggesellschaft die Kosten für Unterkunft, Transport und Essen übernehmen.
Laut EuGH-Urteil ist diese Betreuung durch die Airlines weder zeitlich noch finanziell begrenzt. Es gebe auch keine „besonders außergewöhnlichen Umstände“, die das Urteil außer Kraft setzen könnten.