Passagierrechte bei Flugannullierung

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Flugpassagiere auch in außergewöhnlichen Umständen – wie dem Ausbruch des isländischen Vulkans im April 2010 – ein Recht auf Erstattung der Hotel- und Verpflegungskosten haben. Wird der gebuchte Flug annulliert und besteht keine Möglichkeit zur Weiterreise, muss die Fluggesellschaft die Kosten für Unterkunft, Transport und Essen übernehmen.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Flugpassagiere auch in außergewöhnlichen Umständen – wie dem Ausbruch des isländischen Vulkans im April 2010 – ein Recht auf Erstattung der Hotel- und Verpflegungskosten haben. Wird der gebuchte Flug annulliert und besteht keine Möglichkeit zur Weiterreise, muss die Fluggesellschaft die Kosten für Unterkunft, Transport und Essen übernehmen.

Laut EuGH-Urteil ist diese Betreuung durch die Airlines weder zeitlich noch finanziell begrenzt. Es gebe auch keine „besonders außergewöhnlichen Umstände“, die das Urteil außer Kraft setzen könnten.

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