Seit dem 1. Januar 2016 gelten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland. Die aktuellen Pauschalen können Sie hier herunterladen. Geänderte Beträge wurden fett gekennzeichnet. In dem Dokument wird beispielhaft auch die Kürzung der Pauschale aufgrund einer durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mahlzeit erläutert.