Neue Handgepäckregeln innerhalb der EU

Am 31. Januar ist innerhalb der EU eine neue Bestimmung zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck in Kraft getreten. Ab sofort dürfen flüssige Medikamente und Spezialnahrung, z. B. Säuglingsnahrung sowie im Duty-Free-Shop erworbene Flüssigkeiten ins Handgepäck.

Am 31. Januar ist innerhalb der EU eine neue Bestimmung zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck in Kraft getreten. Ab sofort dürfen flüssige Medikamente und Spezialnahrung, z. B. Säuglingsnahrung sowie im Duty-Free-Shop erworbene Flüssigkeiten ins Handgepäck. Sie werden mit neuen Flüssigkeits-Scannern kontrolliert. Sofern ihre Sicherheit ohne Zweifel festgestellt wird, dürfen Sie im Handgepäck mitgenommen werden.

Nach wie vor dürfen Flüssigkeiten in Einzelbehältern bis 100 ml in einem durchsichtigen, verschließbaren 1-Liter-Beutel mitgenommen werden.

Die genauen Regeln finden Sie hier.

Beitrag teilen:

Stay in the know,
even on the go

Never want to miss a thing?

We'll get you the latest news, trends, insights and BCD news right in your inbox.