Schonfrist für eTA bei Reisen nach Kanada

Seit dem 15. März 2016 benötigen Reisende, die mit dem Flugzeug nach Kanada einreisen oder in Kanada umsteigen, eine elektronische Einreisegenehmigung.

Seit dem 15. März 2016 benötigen Reisende, die mit dem Flugzeug nach Kanada einreisen oder in Kanada umsteigen, eine elektronische Einreisegenehmigung („Electronic Travel Authorization“ – eTA), die online beantragt werden muss. Dies gilt für Bürger aus Ländern, die nicht der Visumpflicht unterliegen. US-Bürger und Reisende mit gültigem Visum sind von der neuen Regelung ausgenommen.

Momentan gilt allerdings noch eine Art Schonfrist. Reisende, die eigentlich eine eTA benötigen, können voraussichtlich noch bis Herbst 2016 ohne eTA einreisen, sofern sie andere erforderliche Reisedokumente, wie beispielsweise den Reisepass, mit sich führen und alle anderen Einreisevoraussetzungen erfüllen.

BCD Travel weist alle Kanada-Reisenden auf die Neuregelung hin. Seit Januar finden Sie auf allen Reiseplänen und Ticket Receipts für Reisen nach Kanada, die frühestens am 15. März starten, einen entsprechenden Hinweis.

Auf der Homepage des kanadischen Ministeriums für Staatsbürgerschaft und Einwanderung können Sie prüfen, ob die neue eTA-Regelung auf Sie zutrifft und erfahren, wie Sie die Einreisegenehmigung beantragen. Deutsche Staatsbürger können sich auch auf der Seite des Auswärtigen Amts informieren.

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