Katar lockert Visumspflicht

Wer geschäftlich nach Katar reisen will, muss seit 10. August 2017 nicht mehr vorab ein Visum beantragen.

Wer geschäftlich nach Katar reisen will, muss seit 10. August 2017 nicht mehr vorab ein Visum beantragen. Bürger aus 33 Ländern, u. a. aus Deutschland, können bei der Einreise ein Visum mit einer Gültigkeit von 180 Tagen beantragen. Dieses berechtigt zu mehrfacher Einreise und einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gültigkeitszeitraum des Visums. Wichtig ist nur ein gültiger Reisepass. Ein vorläufiger Reisepass berechtigt nicht für ein Visum bei Einreise.

Laut Auswärtigem Amt wurde in den vergangenen Monaten deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel einem arabischen, in Einzelfällen ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert. Wer zu dem vorbezeichneten Personenkreis zählt und eine wichtige Reise nach Katar plant, sollte sich bitte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erkundigen und dort ein Visum vor der Einreise beantragen, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen.

Die aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts.

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