Dresden: Geschäftsreisende können Kurtaxe zurückfordern

Seit dem 1. Februar gilt auch in Dresden eine so genannte Kurtaxe. Geschäftsreisende sind von der Regelung ausgenommen. Zwar müssen sie die Kurtaxe zunächst mit ihrer Hotelrechnung bezahlen, aber sie können den Betrag nachträglich zurückfordern.

Seit dem 1. Februar gilt auch in Dresden eine so genannte Kurtaxe. Geschäftsreisende sind von der Regelung ausgenommen. Zwar müssen sie die Kurtaxe zunächst mit ihrer Hotelrechnung bezahlen, aber sie können den Betrag nachträglich zurückfordern. Unter Vorlage von Nachweisen, dass die Reise geschäftlich bedingt war, können sie beim Steuer- und Stadtkassenamt Dresden die Rückerstattung beantragen. Hier finden Sie die erforderlichen Formulare.

Da die Prozesskosten für die Rückerstattung jedoch erwartungsgemäß weit über den Kosten für die Kurtaxe liegen, hat der Verband Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR) sich in einem Schreiben an die Oberbürgermeisterin der Stadt Dresden gewandt und darum gebeten, den Nachweis der Geschäftsreise so unbürokratisch wie möglich zu gestalten.

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