Das neue EU-Datenschutzrecht und Geschäftsreisen

Überblick über die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, auf Englisch GDPR).

Nach dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 müssen sich alle Unternehmen an deutlich strengere Datenschutzgesetze halten. Auch Geschäftreiseprogramme sind davon betroffen.

Wir haben für Sie einen Überblick über die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, auf Englisch: GDPR) veröffentlicht. Er enthält auch Informationen darüber, was Sie im Zusammenhang mit der Verordnung bei der Gestaltung von Geschäftsreiseprogrammen beachtet müssen.

Was ist die DSGVO?

Die DSGVO ist ein Versuch, das EU-Datenschutzrecht zu modernisieren und die Rechte und Freiheiten von Personen zu stärken, weil für die EU der Datenschutz ein grundlegendes Menschenrecht darstellt. Das neue Gesetz betrifft Unternehmen mit Sitz in der EU sowie andere Unternehmen, die an der Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU beteiligt sind, und zwar unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat und wo die Datenverarbeitung stattfindet. Die DSGVO schreibt unter anderem vor, wie Organisationen personenbezogene Daten erheben, nutzen, speichern und löschen dürfen.

Laut Definition der DSGVO umfassen personenbezogene Daten den Namen, das Foto, die E-Mail-Adresse, die Bankverbindung, Beiträge in sozialen Netzwerken, medizinische Informationen oder die IP-Adresse der betreffenden Person.

Zu den Schwerpunkten des Berichts von BCD Travel zählen:

  • Eine Definition der EU-Datenschutz-Grundverordnung und anderer relevanter Bestimmungen
  • Eine Übersicht unserer Pläne zur Vorbereitung auf die DSGVO
  • Eine kurze Erklärung der aktuellen Richtlinien und Prozesse von BCD zur Gewährleistung des Datenschutzes
  • FAQ zur Anwendbarkeit des EU-Datenschutzrechts auf die Leistungen von BCD Travel
  • Die von BCD getroffenen Maßnahmen zur Erfüllung der EU-Datenschutzauflagen

Wir werden Sie in den kommenden Monaten näher über die Auswirkungen der neuen EU-Datenschutzverordnung informieren.

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