Reisende, deren Reisepass nach dem 01.01.2014 ausgestellt wurde, müssen nach Angaben der chinesischen Konsularbehörden zur Visabeantragung aktuell zusätzlich zu den üblicherweise geforderten Antragsunterlagen Folgendes einreichen: Eine Auflistung aller seit dem 01.01.2014 bereisten Länder inklusive genauer Reisedaten und Reisezweck. Abweichend von der unter Punkt 2.10 des chinesischen Visum-Antragsformulars aufgeführten Fragestellung müssen alle Länder angegeben werden, welche mit dem zur Antragstellung verwendeten Reisepass bereist wurden.
Zudem wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage auch des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem aktuellen Reisepass verlangt. Sollte der alte Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung des Antragstellers über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen.
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes gibt es Hinweise darauf, dass dies nur eine vorübergehende Regelung ist, welche aus Sicherheitserwägungen rund um den in China stattfindenden G20-Gipfels kurzfristig in Kraft gesetzt wurde.