Achtung bei Geschäftsreisevisum für China

Hier erfahren Geschäftsreisende, ob für ihre nächste Reise nach China immer noch das Geschäftsreisevisum ausreicht.

Wer geschäftlich nach China reist und dafür bisher nur ein Geschäftsreisevisum benötigte, muss sich zukünftig womöglich auf einen höheren Aufwand zur Beantragung des Visums einstellen. Seit Januar 2015 gelten die „Vorläufigen Anwendungshinweise betreffend die kurzfristige Arbeitsaufnahme von Ausländern in China“. Nach Angaben des Auswärtigen Amts sind viele Tätigkeiten, die bisher mit dem Geschäftsreisevisum (Typ M) ausgeübt werden konnten, jetzt nur noch mit Arbeitsvisum (Typ Z) möglich. Dafür ist aber vorab die Einholung einer Arbeitserlaubnis erforderlich.

Hierunter fallen beispielsweise Forschungstätigkeiten, sportliche Trainingsaufenthalte, Teilnahme an Modeschauen/Modeling sowie Dreharbeiten/Filmaufnahmen – selbst wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage dauert – sowie Montage- und Servicearbeiten an abgenommenen Anlagen, Baustellenaufsicht, Entsendung von Mitarbeitern zu Tochterunternehmen/Repräsentanzen sowie Freiwilligenarbeit oder unentgeltliche Tätigkeiten ab einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, Rücksprache mit dem Arbeitgeber/Ansprechpartner in China zu halten, um die korrekte Visumkategorie zu beantragen. Detaillierte Informationen finden Sie in den Einreisebestimmungen auf der Website des Auswärtigen Amts.

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